zvdh-kompakt 11-2020 Sonderinformation rund um das Coronavirus

Am Wochenende sind weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bekannt geworden. So haben Bund und Länder ein umfassendes Kontaktverbot erlassen und die Schließung von Restaurants und z. B. Friseurbetrieben angeordnet – fürs Erste auf zwei Wochen begrenzt. Für Handwerksbetriebe gelten allerdings wichtige Ausnahmen.

Kontaktverbot bzw.-einschränkungen
Eine Tätigkeitsbeschränkung oder gar generelle Schließung von Dachdeckerbetrieben wurde nicht verfügt. Von der Zwei-Personen-Regelung in der Öffentlichkeit sind außerdem Personengruppen ausgenommen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Fahrten in Bussen und Bahnen bleiben davon unberührt, d. h. öffentliche Verkehrsmittel können weiter genutzt werden. Das bedeutet auch: für Dachdeckerbetriebe und die Mitarbeiter*innen auf Baustellen und auf der Fahrt dorthin gelten die verschärften Beschränkungen derzeit nicht! Betriebe müssen daher auch nicht mit Bußgeldern rechnen, wenn sich mehr als zwei Mitarbeiter*innen auf Baustellen aufhalten, um zu arbeiten.

Hygienemaßnahmen erläutern und umsetzen
Trotzdem ist es um so wichtiger, die Hygienemaßnahmen im Betrieb und auf Baustellen zu beachten. Dazu gehört es, alle Mitarbeiter*innen über die unerlässlichen Maßnahmen ausführlich zu informieren, die notwendigen Materialien bereit zu stellen und die Anwendung zu überprüfen. Wer also längere Zeit mit mehreren Kollegen zusammenarbeiten muss und den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 m nicht einhalten kann, sollte dann Mundschutz und Handschuhe tragen. Die Husten- und Niesetikette – nur in die Armebeuge – ist generell eine gute Maßnahme, um Ansteckungen zu vermeiden. Die üblichen Kontakte wie Händeschütteln zur Begrüßung müssen natürlich jetzt unterbleiben Regelmäßiges Händewaschen ist weiterhin ein selbstverständliches Verhalten. Sind Wasser und Seife nicht verfügbar, greift man auf Händedesinfektionsmittel zurück.

Jederzeit aktuelle Informationen
Auf unserer Homepage https://dachdecker.org/startseite und im internen Bereich https://member.dachdecker.de/ aktualisieren wir laufend die Meldungen rund um das Coronavirus. Weiterhin stellen wir Vordrucke, Verhaltensvorschriften, Checklisten sowie Musterschreiben ein und liefern den Dachdeckerbetrieben die notwendige Unterstützung, die sie jetzt benötigen. Neben wichtigen Hygienemaßnahmen sind das vor allem Informationen über Kurzarbeiterregelungen und finanzielle Hilfen bei Liquiditätsengpässen. Weiterhin finden sich im internen Bereich länderspezifische Regelungen, auch diese werden laufen ergänzt. Auch auf Facebook und Twitter informieren wir:

facebook.com/zvdhdachdecker
twitter.com/zvdhdachdecker

Ihre Berufsorganisation
Die gesamte Berufsorganisation – Zentralverband, Landesverbände und Innungen – stehen im engen Kontakt untereinander, aber auch mit den politischen Vertretern, um Dachdeckerbetriebe schnell mit aktuellen Informationen zu versorgen. Wir sind für Sie da! Sie haben Fragen? Mailen Sie uns: zvdh@dachdecker.de

Bleiben Sie alle gesund!

 zvdh-kompakt-11-2020-Sonderkompakt-Corona.pdf
 Verantwortlich:

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
-Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik-
Fritz-Reuter-Str. 1 • 50968 Köln
Postfach 51 10 67 • 50946 Köln
Telefon: ++49 (0) 221 / 39 80 38-0
Fax: ++49 (0) 221 / 39 80 38-99
E-Mail: zvdh@dachdecker.de


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