Polystyroldämmstoffe mit dem Flammschutz HBCD
Zum 05.03.2016 ist die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien in Kraft getreten. Dieses betrifft vor allem Dämmstoffe auf Basis von Polystyrol im Bestand, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Diese sind nun als gefährliche Abfälle thermisch zu verwerten. Die Entsorgungssituation ist derzeit kritisch zu bewerten. Die zuständigen Länderministerien arbeiten an Lösungen.
Wir haben mit den Rundschreiben 13/092 und 114 sowie 16/081, 093, 107, 118, 120, 122 und 123 über die Novellierung der Abfallverzeichnis-Verordnung und in der Folge entstandene Engpässe und Fehlentwicklungen bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmstoffen informiert.
Die mit dem Rundschreiben 16/120 & 122 vorgeschlagenen und umgesetzten Maßnahmen haben Wirkung gezeigt; vielen Dank allen Unterstützern. Mittlerweile haben sich alle Umweltministerien der Länder dem Thema angenommen und arbeiten an Lösungen.
Für das Dachdeckerhandwerk sind jedoch bislang noch keine bzw. unzureichende Lösungsansätze bei Entsorgern, den Verwaltungen und den Ministerien erkennbar. So hat sich auch durch den hessischen Erlass für Dachdecker keine Entspannung ergeben.
Deshalb hat sich der ZVDH entschieden, alle Wirtschafts- und Umweltministerien (Bund und Land) mit eingehenden Schreiben auf die Dringlichkeit einer Lösung hinzuweisen. Parallel erfolgt gleiches auf Ebene der Landesverbände. Dies geschieht auf besondere Anregungen des Sächsischen Staatsministeriums im Vorfeld der Umweltministerkonferenz am 30.11.2016, die zur HBCD-Problematik eine bundesweite Entscheidung herbeiführen soll. Ebenso haben wir einen möglichen Lösungsansatz vorgeschlagen: „Rücknahme der Einstufung von Polystyrol als gefährlichem Abfall, wie dies bereits in Österreich geschehen ist“.
Darüberhinaus finden Sie eine Zusammenstellung von ergänzenden Informationen Dritter zu einzelnen Bereichen des Themenkomplexes.
- Aufstellung des IVH über Müllheizkraftwerke die HBCD-haltige Polystyrol-basierte Wärmedämmstoffe annehmen können
- Aussagen des IVPU zur HBCD-Freiheit von Polyurethan-basierten Wärmedämmstoffen
- Betrachtung der GISBAU zu Tätigkeiten mit HBCD-haltigen Polystyrol-basierten Wärmedämmstoffen insbesondere hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.
Im Rahmen unserer Pressearbeit haben wir die im Internet laufende Petition unterstützt. Auch Ihre Unterschrift hilft. Bitte weiterleiten und zur Teilnahme auffordern.
https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-neuregelung-entsorgung-styropor-hbcd-ab-01-10-16
Um belastbares Material zur aktuellen Kostensituation bei der Polystyrolentsorgung zu erhalten, haben wir weiterhin einen kurzen Abfragebogen entworfen, mit der Bitte, uns diesen ausgefüllt zurückzureichen!
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie kurzfristig informieren.
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